AGB
I. Vertragsgegenstand
Der *Kunde erhält Unterricht in der im Teilnahmevertrag vereinbarten Fachrichtung und nach dem dafür vorgesehenen Lehrplan. Vor dem Vertragsabschluss findet eine umfassende Eingangsberatung statt, um eine ausreichende Information der Teilnehmer sicherzustellen. Dabei werden folgende Aspekte erläutert: Angaben zum Träger, Überblick über das Angebot, Vertragsbedingungen, Art des Abschlusses, Gesamtkosten. Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der *Kunde ein Abschlusszeugnis, ein Abschlusszertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung der Gesellschaft für technisch-gewerbliche und kaufmännische Fort- und Weiterbildung mbH, im Folgenden FUWE GmbH genannt. Konnte der *Kunde den Lehrgang nicht erfolgreich beenden, hat er Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung. Diese enthält Angaben zum Inhalt, zum zeitlichen Umfang sowie zum Ziel der Maßnahme.
II. Zahlungsverpflichtungen
Die Höhe der Lehrgangsgebühren und die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vereinbarungen des Teilnahmevertrags. Wird die Gebühr einem umsatzsteuerpflichtigen Dritten in Rechnung gestellt, erhöhen sich die Gesamtgebühren jeweils um den Umsatzsteuersatz. Befindet sich ein *Kunde nach Beendigung des Lehrgangs mit der Zahlung der Lehrgangsgebühren im Rückstand, ist die FUWE GmbH berechtigt, das Abschlusszertifikat oder Abschlusszeugnis beziehungsweise die Teilnahmebescheinigung so lange zurückzuhalten, bis alle Zahlungsforderungen beglichen sind.
III. Zur Durchführung der Lehrgänge
Die FUWE GmbH behält sich vor, einem *Kunden einen anderen Lehrgang zuzuweisen, wenn der Betreffende aus in seiner Person liegenden Gründen den ursprünglich vorgesehenen Lehrgang nicht termingerecht antritt, oder für längere Zeit dem Unterricht fernbleibt und dadurch der Lehrgangserfolg gefährdet wäre.
Die FUWE GmbH ist berechtigt, Lehrgangstermine und Unterrichtszeiten, im Bedarfsfalle auch während eines laufenden Lehrgangs, in einem für die Beteiligten zumutbaren Umfang zu ändern sowie den Unterrichtsstoff den aktuellen Erfordernissen anzupassen.
Beträgt die Kundenzahl zu Beginn eines Lehrgangs weniger als 12 Personen, behält sich die FUWE GmbH vor, den Lehrgang abzusagen.
Der *Kunde, der am Lehrgang teilnimmt, verpflichtet sich, die Hausordnung zu beachten.
Bei vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schäden an Einrichtungsgegenständen des Schulgebäudes sowie an technischen Geräten oder sonstigen Unterrichtsmaterialien ist der *Kunde, der am Lehrgang teilnimmt, in vollem Umfang schadensersatzpflichtig.
IV. Vertragsabschluss, Rücktritt, Kündigung
1. Vertragsabschluss Die FUWE GmbH behält sich das Recht vor, von einem Teilnahmevertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Für den fristgerechten Rücktritt ist das Datum des Poststempels der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgebend. Ein Anspruch auf einen Seminarplatz für durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter geförderte *Kunde besteht grundsätzlich nur bei rechtzeitiger Einreichung des Bildungsgutscheins/des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins/ Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II Gutschein. Absatz III.3. bleibt davon unberührt. 2. Rücktritt Bis zum vereinbarten Lehrgangstermin kann der Lehrgangsanwärter zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden erstattet. 3. Kostenfreier Rücktritt. Ein kostenfreier Rücktritt ist nach Absprache und im Einvernehmen mit den zuständigen Bedarfsträgern jederzeit möglich. 3.1 Außerordentliche Kündigung/Rücktritt hat der Lehrgangsanwärter bei einem öffentlichen Träger einen Antrag auf Förderung nach SGB III gestellt und wird die Förderung aus in seiner Person liegenden Gründen abgelehnt, kann er ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kostenfrei vom Teilnahmevertrag zurücktreten. Bei Arbeitsaufnahme ist der *Kunde berechtigt, zum Beginn des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Diese Form der Kündigung ist für den *Kunden ebenfalls kostenneutral. 3.2 Ordentliche Kündigung (Diese Regelung gilt nicht für Seminarkunden mit Bildungsgutschein, sondern nur für Selbstzahler). Ein *Kunde ist berechtigt, bei einer Lehrgangsdauer von mehr als 3 Monaten mit einer Frist von 6 Wochen vor Ende der nächsten 3 Monate zu kündigen. Seminargebühren sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Zuviel gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Bei Lehrgängen, die weniger als 3 Monate dauern, erfolgt unabhängig davon, ob eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, keine Rückerstattung von Seminargebühren. Das gesetzlich eingeräumte Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall sind die Lehrgangsgebühren bis zur Zustellung der schriftlichen Kündigung fällig. Zuviel gezahlte Gebühren werden erstattet. 3.3 Kündigungsrecht der FUWE GmbH Die FUWE GmbH ist berechtigt, neben einer ordentlichen Kündigung einen Lehrgangsteilnehmer aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: a) Kopieren oder Entfernen von Software oder Entfernen von Hardwarebestandteilen b) Installieren von Fremdsoftware c) Vorsätzliche oder fahrlässige Zerstörung von technischer Ausstattung, Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Unterrichtsmaterialien d) Verstöße gegen die Hausordnung e) Entwenden von FUWE-Eigentum f) Verbreitung ausländerfeindlicher, nationalistischer oder rassistischer Parolen oder Schriften g) Das Herunterladen oder Ansehen von Pornographie aus dem Internet oder sonstiger Medien h) Körperliche Angriffe und Tätlichkeiten sowie Be-(Drohung) i) Zu hohe unentschuldigte oder krankheitsbedingte Fehlzeiten j) Benutzung von Mobiltelefonen in Unterrichtsräumen k) Alkohol- oder Drogenmissbrauch l) Permanentes Stören des Unterrichts und Weigerung, Dozentenanweisungen Folge zu leisten sowie weitere strafrechtliche Handlungen.
V. Haftungsbeschränkung
Die FUWE GmbH haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, sofern keine andere gesetzliche Regelung greift.
VI. Allgemeine Bestimmungen
1. Sollten zusätzliche Prüfungsgebühren, die nicht im Rahmen des Bildungsgutscheins/des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins abgedeckt sind, anfallen, wird der *Kunde darüber schriftlich informiert. Lernmittel wie z. B. Lehrbücher, Schreibwaren außer Hardware werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt und gehen bei ordnungsmäßiger Beendigung der Maßnahme oder vorzeitiger Arbeitsaufnahme in das Eigentum des *Kunden über. Wird die Maßnahme vor dem ordnungsgemäßen Ende abgebrochen oder beendet so werden die Lehrmittel unaufgefordert vom *Kunden sofort an die FUWE GmbH zurückgegeben. 2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirkung des Vertrages davon unberührt. 3. Der am Lehrgang teilnehmende *Kunde verpflichtet sich, sich eigenständig und aktiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen und diese Eigenbemühungen der FUWE GmbH unaufgefordert nachzuweisen. 4. Änderungen oder Ergänzungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. 5. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.
*Zur besseren Lesbarkeit wird im Text die Bezeichnung Kunde verwendet. Sie bezieht sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.