Flyer - Kenntnisvermittlung Pflege und Betreuung
KENNTNISVERMITTLUNG PFLEGE UND BETREUUNG
Richtlinien nach §§ 43b, 53b SGB XI
Dauer max. 4 Monate inkl. 4 Wochen Praktikum
Individuelle Terminvereinbarung
Einstieg nach Absprache
Ort: Kränkelsweg 8, 41748 Viersen, Tel.: 02162 8156650
Ort: Kirchhofstr. 5, 44623 Herne, Tel.: 02323 399070, Fax: 02323 3990720
Ort: Luisenstr. 111a, 47799 Krefeld, Tel.: 02151 7639170, Fax: 02151 7639172
Ort: Weißhausstr. 23, 50939 Köln, Tel.: 0221 9411600, Fax: 0221 94116040
Ort: Wittener Straße 72, 44789 Bochum, Tel.: 0234 93695517
Möglichkeiten
- Vorbereitung auf die Tätigkeit in Pflegeberufen
- Fachtheoretischer Unterricht, unterstützt durch Praxisphasen,
den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechend
- Qualifizierung als Neuorientierung und/oder beruflicher Wiedereinstieg
- Kompetenzfeststellung
- Nachweis über das Betriebspraktikum
Ziele
- Vorbereitung auf eine weiterführende Qualifizierung,
oder einen Ausbildungsberuf in den dazugehörigen Berufsfeldern
- Arbeitsaufnahme als Betreuungsfachkraft
Zielgruppe
Motivierte Frauen und Männer mit oder ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
die sich für Pflegeberufe interessieren und pflegebedürftige Menschen in ihrem
Alltag unterstützen wollen.
Lerninhalte
Kenntnisvermittlung Pflege und Betreuung
LERNFELD 1:
Betreuungsfachkraft nach §§ 43b, 53b SGB XI 160 UE
LERNFELD 2:
Pflege 160 UE
Unterrichtseinheiten 320 UE
Praktikum 4 Wochen
1 UE (Unterrichtseinheit) = 45 Minuten
Themen
Zum Beispiel:
- Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen der Pflege und Betreuung
- Bedürfnisorientierte Pflege und Betreuung
- Situationbezogene Pflege und Betreuung
- Umgang mit Alterskrankheiten z. B. Demenz
Zugangsvoraussetzungen
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Polizeiliches Führungszeugnis
In einem Beratungs-, Aufnahmegespräch werden die Rahmenbedingungen der Teilnahme geklärt.
Unterrichtszeiten
Vollzeit: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Teilzeit: Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Zertifiziert und zugelassen als anerkannter Bildungsträger nach AZAV.
Die Qualifizierung kann durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter in Form eines Bildungsgutscheins gefördert werden.
Die Förderungsdauer richtet sich nach der Bildungszielplanung des örtlichen Bedarfsträgers.