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AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
INDIVIDUELLES ANGEBOT FÜR NEUKUNDEN
Dauer max. 70 UE (4 Wochen) in Voll- oder Teilzeit
Individuelle Terminvereinbarung
Individueller Einstieg
1 UE (Unterrichtseinheit) = 45 Minuten
Ort: Kränkelsweg 8, 41748 Viersen, Tel.: 02162 8156650
Über uns
Als Trägergemeinschaft bieten wir, FUWE GmbH und Faktum GmbH, Ihnen unsere Schulungsangebote ab sofort
auch in Viersen an. Wir fördern ganzheitliche Lernprozesse, damit Sie auch in Zukunft allen Anforderungen des
Arbeitsmarktes gewachsen sind. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Stellensuche.
Inhalte:
Phase1 - Kompetenzfeststellung
- Assessment-Center / Stärken- und Schwächenanalyse
- Stärken in den Vordergrund stellen
- Standortanalyse und Ressourcenfeststellung durch eine fachkundige arbeitsmedizinische Inaugenscheinnahme
- Erhebung der persönlichen und berufsrelevanten Daten
- Feststellung der vorhandenen Deutschkenntnisse (nach Bedarf)
- Erarbeitung einer realistischen Selbsteinschätzung
- zusammenfassende Feststellung der Eignung und Neigung
Phase 2 - Unterstützung der Bewerbung
- Arbeitsmarktinformationen und Möglichkeiten der Arbeitssuche
- Selbstvermarktungsstrategien und alternative Formen der Bewerbung
- schriftliche Bewerbungsunterlagen und Datenpflege in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
- Vorstellungsgespräche: Grundlagen / Training in der Gruppe / individuelles Coaching
- erfolgreiche Stellenrecherche und Akquise
- IT-Grundlagen für Bewerbungsschreiben
Phase 3 - Abschlussgespräch
- Austausch zwischen Kunde, Coach und Integrationsfachkraft
Kostenübernahme
Die Kosten dieses Angebotes können nach Einzelfallprüfung vom zuständigen Bedarfsträger übernommen werden.
In einem Beratungsgespräch / Aufnahmegespräch werden die Rahmenbedingungen der Teilnahme geklärt.
Unterrichtszeiten
Vollzeit: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Teilzeit: Montag bis Freitag individuell
Zertifiziert und zugelassen als anerkannter Bildungsträger nach AZAV.
Es gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Diese Maßnahme kann durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter in Form
eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) gefördert werden.